Ihnen gefallen unsere Angebote, und am liebsten würden Sie sofort bestellen - doch Sie haben noch einen laufenden Vertrag? Mit Ihrem Vertrag sind Sie in der Regel 2 Jahre lang (also 24 Monate lang) gebunden. Ein Mobilfunkvertrag muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der bestehende Vertrag im Relegfall um ein Jahr, also 12 Monate.
Kündigen Sie Ihren Mobilfunkvertrag immer schriftlich und lassen Sie sich die Kündigung von Ihrem Anbieter auch schriftlich bestätigen. Wenn Sie die Kündigung des Vertrags fristgerecht als Einschreiben senden, kann nichts mehr schief gehen.
Kleiner Tipp: einige Verbraucher kündigen sicherheitshalber schon kurz nach Abschluss Ihres Neuvertrags, um sich die Möglichkeit zu erhalten, von besseren Konditionen zu profitieren. In vielen Fällen sind die neuen Tarifvarianten günstiger als die alten. Oft erhält man als Bestandskunde bei Verlämgern des Vertrags auch nicht den gleichen Mehrwert wie bei Neuabschluss eines Vertrags.
Hier (PDF blanko Verzichtserklärung) können Sie sich eine Mustervorlage für die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags kostenlos herunter laden.
Anbei finden Sie die Adressen, an die Sie die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags schicken müssen:
Tragen Sie einfach Ihre Daten ein, und senden Sie das Schreiben an den jeweiligen Anbieter. Weitere Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite Ihres Anbieters oder in Ihrem Vertrag.
Falls Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, lesen Sie sich bitte auch unsere Hinweise für die Rufnummernportierung durch. Dort finden Sie auch Musterformulare für die Verzichtserklärung, die für eine Portierung notwendig ist.
Eine ausserordentliche Kündigung inmitten der Vertragslaufzeit ist nur dann möglich, wenn sich die Preise für Ihren bestehenden Vertrag verschlechtern, und damit Ihre Kosten steigen. Der Anbieter muss Sie dann auch schriftlich darüber aufklären.
Generell gilt: Solange der Vertrag nicht zu Ungunsten des Kunden (höhere Gesprächsgebühren etc.) geändert wird, kann man sich kein Kündigungsrecht erhoffen! Außer diesem Fall gibt es kein außerordentliches Kündigungsrecht, sondern nur die Hoffnung auf die Kulanz des Anbieters.
Verträge ohne feste Laufzeit, wie der o2o oder das Basispaket von BASE können jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Hier können Sie auch Ihren bestehenden Vertrag einfach und unkompliziert verlängern